Presse

Öffentliche Mitteilungen des Naturschutzzentrums Ökowerk Berlin e.V.

Stellungnahme zur geplanten Ausweisung von Windenergiegebieten im Grunewald, Juli 2025

Stellungnahme zu Flächennutzungsplan-Änderung Windenergie in Berlin (laufende Nummer 01/24) betreffs Gebiete 05a-c / 6 / 7a-b (Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg, Spandau)

Einwendung des anerkannten Naturschutzverbandes gemäß Berliner Naturschutzgesetz: Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V., Teufelsseechaussee,14193 Berlin
Email: info@oekowerk.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ausweisung der Windenergiegebiete 05a-c / 6 / 7a-b wird von unserem Verband abgelehnt und eine weitere Alternativenprüfung gefordert.

[Abkürzungen in dieser Stellungnahme: Windenergiegebiete = WEB / Windenergieanlage = WEA]

Begründung

1. Abstandskriterien

Die Festlegung von 500 m als Mindestabstand (Schutzabstand) von Wohnbebauungen (Beteiligungsunterlagen S. 5/78) ist unzureichend. Im benachbarten Bundesland Branden-burg sowie z.B. in Sachsen sind mit 1.000 m die doppelte Entfernung festgelegt. Eine ganz andere Dimension wird hingegen in Bayern mit der viel weitergehenden Regel 10H vorgegeben. Hier sind minimale Abstände bis 2,5 km realistisch. Gerade vor dem Hintergrund der immer höheren WEA, sind die 500 m nicht hinreichend. Wurden in der Vergangenheit WEA mit einer Rotorspitze von rd. 190 Meter errichtet, so sind es in den aktuellen Geneh-migungsverfahren (vgl. Brandenburg) WEA mit einer Rotorspitze bei 250 m. Die Wirkung dieser großen Anlagen reicht mit Schallwirkung, Schattenwurf und Sichtbarkeit weit über die 500 m Linie hinaus.

Die nächsten Wohnbebauungen und Schulen liegen im Norden und Osten vom WEB 6 jeweils nur 650 m entfernt. Gleiches gilt für WEB 7, auch hier liegt die Wohnbebauung im Norden nur ca. 650 m und im Osten ca. 700 m entfernt. Dies ist in beiden Fällen besonders einschneidend, da bei der vorherrschenden Windrichtung von West und West-Südwest die Beeinträchtigungen der Siedlungen unvermeidlich sind.

Daher sind die WEB 6 sowie 7 grundsätzlich abzulehnen.

2. Betroffenheit von Natura 2000 und SPA gemäß europäischem Naturschutzrecht sowie von NSG, LSG und Grundwasserschutz

Die WEB 05 und 06 liegen im LSG Grunewald und grenzen alle direkt an das Natura 2000 Gebiet Grunewald - welches zugleich auch SPA-Gebiet - ist. Zudem liegen mehrere NSGs in der Nachbarschaft. Alle Schutzgebietsverordnungen beziehen unter anderem auf den Schutz von Vögeln, Fledermäusen und (fliegenden) Insekten. Die Errichtung von WEA direkt angrenzend an Vogelschutzgebiete sind auszuschließen, da gemäß wissenschaftlicher Untersuchungen WEA definitiv Vögel in nennenswerter Anzahl töten oder schwer verletzen. Siehe hierzu exemplarisch die ausführliche Statistik der Vogelschutzwarte Brandenburgs in der Kollisionsdatenbank (https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Dokumentation-Voegel-Windkraft.pdf / und https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/vogelschutzwarte/arbeitsschwerpunkt-entwicklung-und-umsetzung-von-schutzstrategien/auswirkungen-von-windenergieanlagen-auf-voegel-und-fledermaeuse/). Bis zu 125 Vögel pro WEA / Jahr wurden als Schlagopfer schon nachgewiesen.

Betroffen wären unter anderem die gemäß Natura 2000-Verordnung geschützten Arten Mittelspecht, Schwarzspecht, Heidelerche und Wespenbussard, die im Gebiet regelmäßig bzw. lokal brüten. Hinzu kommen geschützte Großvogelarten wie Kranich (regelmäßige Bruten im NSG Pechsee/Barssee), Habicht (mehrere Brutpaare in direkt angrenzenden Waldarealen von WEB 5 und 6) sowie Mäusebussard (Brutreviere direkt im WEB 5 und 6). Darüber hinaus brüten weitere Greifvögel und Eulen rings um die WEB, Turmfalke und Waldkauz sind hier zuerst zu nennen. Die genannten Greifvogelarten und Eulen nutzen weite Bereiche der WEB als Jagdreviere. Zahlreiche Waldohreulen finden sich zudem immer wieder im Winter auf dem Dahlemer Feld als Überwinterungsgruppen in direkter Nachbarschaft zum WEB 5 ein.
Selbst in ihrer Beteiligungsunterlage kommen die Gutachter auf den S. 51 ff zum Ergebnis einer erheblichen Betroffenheit der Vogelwelt bei einer Ausweisung der WEB 5 und 6. Die Auswahl diese WEB ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich. Weitere Nachweise für gefährdete Arten können bei Bedarf nachgereicht werden.

Der Grunewald ist auch nach Ausführungen des Artenhilfsprogramms der Senatsverwaltung ein wichtiger Vermehrungslebensraum (Sommerlebensraum) und ein wichtiges Überwinterungsquartier für Fledermäuse. WEA im Wald und insbesondere an Waldrändern wie die WEB (5, 6) führen unweigerlich zu erheblichen Schlagopferzahlen bei Fledermäusen, sowohl im Sommerhalbjahr als auch bei dem Anflug bzw. dem Verlassen der Winterquartiere. Besonders problematisch sind hierbei WEA in Waldrandlagen aufgrund der besonderen Aktivität von Fledermäusen in diesen Bereichen. Exemplarisch seien hier die besondere Aktivität mehrerer Fledermausarten im NSG Sandgrube im Jagen 86 benannt. Wissenschaftlich noch unzureichend untersucht ist die Auswirkung von WEA auf fliegende Insekten. Auf Grund der hohen Rotorgeschwindigkeiten (in der Spitze von bis zu 250 km/h) und den riesigen Rotorkreisen ist von einer erheblichen Wirkung auch auf Insekten auszugehen. Die Ausweisung der verstreuten WEB im Grunewald würde zu einer flächigen Verschlechterung des Gesamtlebensraumes führen und würde voraussichtlich durch die Fragmentierung der Lebensräume die Populationen von geschützten Insekten, Fledermäusen und Vögeln erheblich schwächen.

Durch die WEB im Grunewald würde eines der verbliebenen großen Wald- und Landschaftsschutzgebiete im großen Maße zerschnitten und verbaut werden. Auch die dauerhafte Anlage von Zuwegungen und Kabeltrassen sowie die temporäre Nutzung für Kranstellflächen etc. führt zu einem schmerzhaften Flächengebrauch. Realistisch ist von einer dauerhaften Versiegelung von 0,5 bis 1 ha / WEA und temporär von 1,2 ha / WEA auszugehen. Hinzu kommt regelmäßiger Wartungsverkehr für die WEA, wodurch ebenfalls der Waldcharakter verändert wird. Der gesellschaftlich hohe Wert von unverbauten LSG und Waldflächen für die Sicherung der bedrohten natürlichen (Öko-)Systeme spricht wiederum grundsätzlich gegen eine Ausweisung der genannten WEB. Ein Ausgleich dieses Flächenverbrauchs ist auf Grund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit innerhalb des Stadtgebietes von Berlin nicht zu leisten.

Die Ausweisung der WEB 5-7 steht damit im Widerspruch zu den Zielen der „Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes mit den darin liegenden Naturschutzgebieten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin, (Grunewaldschutzverordnung- SchVO Gw)“ vom 20. Dezember 2017. Verletzt werden insbesondere § 3(1) - §3(3); bezüglich der betroffenen Arten siehe § 3.(3).2-4. Auch die schützende Pufferwirkung des LSG für NSG und Natura 2000-Gebiet gemäß § 3.(1).5 würde negiert. Eine Errichtung von WEA in dem Gebiet wäre auch im Spiegel der feinteiligen Verbote von § 6 unverständlich.

Der Grunewald ist ein wesentliches Trinkwassergewinnungsgebiet für Berlin (Wasserwerk Beelitzhof und Tiefwerder). Die Flächen für WEA, deren Betrieb und die erforderliche Erschließung durch Waldstraßen führt zur weiteren Austrocknung des Waldgebietes, klima-tischen Verschlechterungen und zu verminderter Grundwasserneubildung. Daher sind diese WEA-Flächen im Grunewald eine Gefährdung der Grundwasserressource und der Trinkwasserversorgung Berlin.

Die Ausweisung der WEB 5 und 6 würde den jahrzehntelangen Anstrengungen zum Waldumbau entgegenlaufen. Die Berliner Forsten haben es geschafft, viele der monotonen Kieferwälder in laubholzreiche Mischwälder zu überführen. Diese sollen wichtige gesellschaftliche Aufgaben im Klima- und Biodiversitätsschutz übernehmen. Dieser Prozess würde durch die mit der Windkraftnutzung unvermeidliche weitgehende Zerstörung vor Ort erheblich gestört. Auch die benachbarten Waldflächen wären durch die Windkraftnutzung mitbetroffen, zumal die vorgesehenen WEB 5 und 6 tief in die umliegenden, intakt zu haltenden Wälder einschneiden.

Die Witterungsereignisse der letzten Wochen mit starken Gewitterstürmen zeigen, dass die Erhöhung von Waldaußenkanten zu Angriffsflächen für Sturmschäden werden. Die Auf-lichtung des Waldes und Schaffung neuer Waldaußenkanten durch WEA in den WEB 5a-c und 6 würden zu einer deutlichen Erhöhung des Risikos von Sturmschäden und erheblichen Waldschäden führen und dies beträfe direkt auch das FFH-Gebiet (Natura 2000).

Die Europarechtlichen Verpflichtungen FFH und SPA sind insgesamt mit dieser Änderung des FNP für die WEB 5a-c und 6 erheblich gefährdet und widersprechen dem Verschlechterungsverbot sowie Verbesserungsgebot. Daher ist vor einer FNP-Änderung zwingend eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (VP) vorzunehmen. Eine solche ist im Rahmen der nachfolgenden Standortprüfung zur Errichtung der WEA nicht mehr nachholbar. Durch das Fehlen der FFH-Verträglichkeitsprüfung werden alle FNP-Änderungen in direkter Nachbarschaft zu FFH-/Natura 2000 Gebieten rechtlich unwirksam.

Hintergrund:
Das Hineinwirken in das SPA/FFH-Gebiet Grunewald, hätte gemäß BNatSchG berücksichtigt werden müssen, das Hineinwirken hätte bei der FNP-Änderung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (VP) erfordert. Diese ist nicht erfolgt!
Sollte die FNP-Änderungen rechtskräftig werden, ist bei konkreten Anträgen auf Errichtung von WEA keine Prüfung mehr erforderlich (gemäß Erleichterung zur Errichtung von Windenergie am Land).Daher muss zwingend eine FFH-VP bereits in der FNP-Änderung erfolgen! Ansonsten liegt ein Verstoß gegen EU-Recht vor und wäre Anlass für ein EU-Vertragsverletzungsverfahren; hieraus ergäbe sich auch eine Klagemöglichkeit der Naturschutzverbände.

3. Minderung der Kalt-Frischluftschneise

Nachweislich führen WEA zu geringeren Windgeschwindigkeiten auf der windabge-wandten Seite. Dies führt vor allem in der Nacht zu höheren Oberflächentemperaturen und im Nahbereich zur weiteren Austrocknung der Böden sowie einem negativen Einfluss auf Bodenkohlenstoffkreisläufe. Noch gravierender ist aber die Drosselung der Hauptfrischluftzufuhr der westlichen Hälfte der Innenstadt von Berlin durch die Errichtung von WEA in den WEB 5, 6 und 7. Die vorherrschende Windrichtung ist West / Südwest und führt kühle, sauerstoffreiche und staubarme Luft über die Rieselfelder und den Grunewald in die Innen-stadtbezirke. Eine Drosselung dieser Funktion durch eine Zustellung der unverbauten Frischluftschneise ist in der Zeit der Klimakrise unbedingt zu vermeiden. Die Innenstadtbe-zirke stehen schon jetzt zeitweise kurz vor einem Hitzekollaps. Hier ist das Schutzgut Mensch direkt gefährdet und darüber hinaus könnten Folgewirkungen auch die inner-städtischen Grünanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt schwächen. Die Ausweisung der WEB 5 - 7 widerspricht damit auch in diesem den Schutzzielen der „Verordnung zum Schutz der Landschaft des Grunewaldes mit den darin liegenden Naturschutzgebieten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf von Berlin, (Grunewaldschutzverordnung- SchVO Gw)“ vom 20. Dezember 2017 – insbesondere §3.(1).1.e.

4. Einschränkung der Erholungsnutzung

Über die ökologischen Beeinträchtigen hinaus werden die im LaPro/Artenschutzprogramm für den Bereich Grunewald formulierten Ziele konterkariert - Schwerpunkt Erholungsnutzung (in der Natur). Die Rotorflächen der WEA führen durch beweglichen Schattenwurf, Be-triebsgeräusche und Zerstörung des Landschaftsbildes zu einer nicht akzeptablen Zerstörung und Unbrauchbarmachung der Erholungslandschaft, dies bei zunehmenden Bedarf an Erholungs- und Grünflächen für den Ballungsraum Berlin.

Der Grunewald wie auch die Rieselfelder Gatow sind wichtige großräumige Erholungsräume für Berlin und darüber hinaus wesentliche Elemente der touristischen Anziehungskraft des grünen Berlins. WEA in den Bereichen würden diese wichtigen Erholungsräume durch die oben genannten Gründe massiv entwerten. Zusätzlich ist die Gefährdung von Waldbesuchenden u.a. durch Eisschlag (von den Rotorblättern) im Winter nicht zu unterschätzen. Weiträumige Waldsperrungen sind daher absehbar, diese würden zu weiteren Einschränkungen der Erholungsnutzung führen.

Berlin würde sich durch die Ausweisung der WEB 5-7 zwei seiner starken Seiten nehmen und die Stadt insgesamt weniger lebenswert machen.

5. Bauliche Risiken

Für große Teile des WEB 6 sind bauliche Risiken gegeben. Der Untergrund besteht aus Trümmerschutt und der darunterliegenden Bauruine der Wehrtechnische Fakultät. Setzungen des Baugrunds sind nicht auszuschließen und die Gründung des Fundaments einer WEA wird unkalkulierbar. Die Errichtung einer WEA in den Randbereich des Teufelsbergs erhöht zudem deren mögliche maximale Höhe und vergrößert damit deren negativen Wirkungen (s.o.).

6. Beeinträchtigung der Arbeit des Naturschutzzentrums Ökowerk Berlin e.V.

Das Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin befindet in unmittelbarer Nähe des geplanten WEB 6 und nutzt für seine Arbeit die Flächen WEB 6 regelmäßig und immer wieder auch Bereiche der Gebiete 5a-5c. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um ein etabliertes und vom Land Berlin gefördertes Umweltbildungs- und Tagungszentrum, das jährlich von ca. 60.-70.000 Menschen besucht wird. Wochentags wird das Naturschutzzentrum vorwie-gend durch Schulklassen und andere Lerngruppen frequentiert, am Wochenende von Familien und Naturinteressierten, die an Veranstaltungen des Wochenendprogramms teil-nehmen, das Bistro besuchen und die Ruhe des Ortes zur Naherholung nutzen. In den Schulferien bietet das Naturschutzzentrum Ferienprogramme an. Hinzu kommen diverse Gruppen, die Räume für Tagungen, Seminare und ähnliches nutzen.

Bei der Umweltbildungsarbeit geht es darum, den Kindern und Jugendlichen möglichst unverstellte Natur zu bieten, die zum Entdecken und zum Lernen einlädt. Es sollen ungestörte Naturbeobachtungen ermöglicht werden – ohne akustische Beeinträchtigungen durch technische Geräusche oder Verkehrslärm. Die Heranwachsenden sollen die Möglichkeit erhalten, Naturgeräusche wahrzunehmen und zu identifizieren. Diese Erfahrungen sind gerade für Stadtkinder besonders wichtig. Das Naturschutzzentrum bietet zudem spezielle Veranstaltungen für Kinder aus sozial schwierigen Verhältnissen an, da diese oft auch naturfern aufwachsen.

Besonders die Planung des Windenergiegebietes 6 beeinflusst und gefährdet die Arbeit des Naturschutzzentrums. Beginnend beim Weg der Besucher*innen über die Teufelssee-chaussee zum Ökowerk bis hin zur Arbeit mit den Heranwachsenden auf dem Gelände, würde die Windkraftanlage durch die Rotorengeräusche massive Einschränkungen mit sich bringen. Oft werden mit den Kindern und Jugendlichen auch Exkursionen in den angrenzenden Wald unternommen – unter anderem auf den Drachenberg und die umliegenden Gebiete. Bei diesen Ausflügen geht es ebenfalls um die Wahrnehmung von Natur ohne den für die Großstadt typischen Lärm- und Geräuschpegel. Auch Ausflüge und andere Veranstaltungen des Naturschutzzentrums in die Bereiche des WEB 5a-5c müssten entfallen, da die gewünschten Naturerfahrungen und Naturwahrnehmungen nicht mehr möglich wären. Neben den Gebäuden des Ökowerks befindet sich ein Wohnhaus mit ca. sechs Mietparteien. Auch diese Mieter*innen wären von der dauerhaften Geräuschentwicklung betroffen.

Hinzu kommt, dass viele der Besucher*innen gerade wegen der Ruhe und der Ungestört-heit des Geländes das Naturschutzzentrum aufsuchen. Hier müsste mit erheblichen Rückgängen der Besucherzahlen gerechnet werden, die auch zu Einnahmeverlusten führen würden. Gleiches gilt für die Einnahmen, die aus der Ausrichtung von Kindergeburtstagen und Ferienbetreuungen generiert werden, denn das Gebiet würde massiv an Attraktivität verlieren. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der Anmeldungen zu den genannten Angeboten massiv abnehmen würde. Diese Einnahmen sind für das Naturschutzzentrum jedoch von existenzieller finanzieller Bedeutung. Gleiches gilt für die Wirtschaftlichkeit des verpachteten Bistros. Wer trinkt gern seinen Kaffee zu Rotorengeräuschen? Hier würde die finanzielle Existenz der Pächterin und ihrer Familie bedroht werden.

Ein Schallgutachten liegt bislang nicht vor, müsste aber dringen erstellt werden, um die Auswirkungen der geplanten Anlagen prüfen zu können.

Alternativenprüfung

  • Das Land Berlin verfügt über umfangreiche Landesflächen rings um Berlin, die sich im Besitz der Stadtgüter befinden. Diese Liegenschaften sind in vielen Fällen wesentlich besser als WEB geeignet als die hier vorgeschlagenen Standorte. Eine entsprechende Übereinkunft mit Brandenburg zur Ausweisung von WEB auf Stadtgüterflächen ist dringend geboten.
  • Es ist dem Land Berlin zu empfehlen, eine Anpassung des WindBG auf Bundesebene anzustreben.

a) Es ist nicht verständlich, warum das Gesetz einen reinen Flächenbezug vorsieht, stattdessen könnte eine Leistungsberechnung (in MW) wesentlich besser zur Steuerung des notwendigen Ausbaus geeignet sein. Hierbei könnten dann auch andere Formen der erneuerbaren Energiegewinnung wie Solarflächen im Stadtgebiet (insbesondere auf Dachflächen) einbezogen werden.

b) Für Stadtstaaten sollten Sonderregelungen vorgesehen werden, um mit benachbarten Bundesländern Vereinbarungen zur Ausweisung passender WEB abseits der großen Siedlungsräume treffen zu können.

  • Es fehlen in der Abwägung die möglichen Standorte direkt neben (oder auf) großen Gewerbegebieten. Selbst wenn gemäß WindBG nur Außenbereiche in Frage kommen, so könnte durch die Standortauswahl in direkter Nachbarschaft zu Gewerbegebieten der Flächenverbrauch von Landschaftsschutzgebieten mindestens halbiert werden.

Die vorgelegte FNP-Planänderung widerspricht auch den Vorgaben der eigenen Planung, in denen als Restriktionskriterium neben Waldflächen auch „Gewerbliche Bauflächen des FNP, insbesondere Flächen des Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ gleichwertig genannt werden. In der Gesamtausweisung der vorliegenden FHP-Planungsvorlage spiegelt sich das jedoch nicht wieder: Mit den vorgesehenen Flächen werden insgesamt 285 ha Wald für Windenergie vorgeschlagen, hingegen lediglich 56 ha an Gewerbefläche. Wobei im Übrigen eine Nutzung von Gewerbefläche durch Windenergie ihre weitere Nutzung durch wirtschaftende Betriebe nicht ausschließt, während die betroffenen Waldgebiete weitestgehend zerstört wären. Eine erneute Standauswahl unter Einbeziehung der Gewerbegebiete ist zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Grüttner

Geschäftsführerin

Pressemitteilung zum Ökowerk-Fest am 18.Mai 2025

Das Ökowerk wird 40 Jahre! Wir feiern das am Sonntag, den 18. Mai 2025 von 12:00 bis 17:00 Uhr mit einem großen Fest.

Es wird ein Tag voller spaßiger Aktionen, informativer Stände, kulinarischer Angebote, abwechslungsreicher Bühnenprogramme und musikalischer Einlagen von SAIT BY SIDE (Irish Folk & more) und STEFAN WEITKUS & KLEINOD (Folk-Liedermacher-Band). Die Moderation übernimmt Hellmuth Henneberg, bekannt als Autor und Fernsehmoderator.

Als besonderes Highlight bieten wir um 11/12/13 Uhr eine neu entwickelte, GPS-gestützte Tour an,  bei der sich Menschen ab 10 Jahren auf "Die Jagd nach dem Zauber der Eule" begeben. Anmeldung online über GPS-Erlebnis-Rallye.

Kletterbegeisterte Kinder können unter Anleitung von Natural Touring ihren Mut und ihr Geschick beim beliebten Kistenklettern austesten. Für die Jüngeren wird es einen Bereich mit Spielen und Bewegungsparcours geben.

Darüber hinaus haben wir eine anspruchsvolle Radtour über Stock und Stein, Berg auf und ab durch den Grunewald im Programm. Start ist um 10:30 Uhr am Ökowerk.

Der Eintritt für das Fest beträgt 4 Euro, ermäßigt 2 Euro. Kinder bis 12 Jahre und Ökowerk-Mitglieder sind frei.

Weitere Informationen:

Wann:  Sonntag, 18.05.25 von 12-17 Uhr

Wo:      Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V.
            Teufelsseechaussee 22, 14193 Berlin

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